Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23247
LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05 (https://dejure.org/2006,23247)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - L 4 R 1035/05 (https://dejure.org/2006,23247)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2006 - L 4 R 1035/05 (https://dejure.org/2006,23247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines bei einer GmbH als Ingenieur Beschäftigten auf Feststellung von Tatbeständen als Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und der im fraglichen Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05
    ... Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl. hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).

    Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz gebietet nicht, von jenen zu sekundärem Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme sowie den historischen Fakten, aus denen sich etwa Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (st. Rspr. des BSG, vgl. stellvertretend: Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, m.w.N, vgl. hierzu auch entsprechend: BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01, NVwZ 2005, 81).".

  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R - (zitiert nach juris) die diesbezüglichen Anforderungen nochmals bestätigt und wie folgt ausgeführt:.

    19 Soweit der Kläger schließlich eine Ungleichbehandlung rügt, hat das Bundessozialgericht in der oben zitierten Entscheidung vom 10. Februar 2005 (B 4 RA 48/04 R, zitiert nach juris) wie folgt klargestellt:.

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05
    Diese Beurteilung hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2005 (1 BvR 1921/04 u.a., SozR 4-8560 § 22 Nr. 1) bestätigt und die Stichtagsregelung, deren Heranziehung der Kläger für unzulässig hält, für verfassungsgemäß erklärt.
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05
    Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz gebietet nicht, von jenen zu sekundärem Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme sowie den historischen Fakten, aus denen sich etwa Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (st. Rspr. des BSG, vgl. stellvertretend: Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, m.w.N, vgl. hierzu auch entsprechend: BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01, NVwZ 2005, 81).".
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05
    ... Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl. hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05
    Ein in der Rechtsform der GmbH geführtes Unternehmen unterliegt gemäß der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R - zitiert nach juris, m.w.N.) nicht dem Anwendungsbereich des zu Bundesrecht gewordenen § 1 Abs. 1 der 2. DB und damit der AVItech, weil es sich schon nicht um einen volkseigenen Betrieb handelt.
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 4 R 1035/05
    ... Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl. hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht